EASEC — European Accreditation of Soft Skills & Employability Competencies® · Letzte Aktualisierung: Oktober 2026 · Weltweit gültig für alle EASEC-Dienste und -Plattformen
1. Einleitung
EASEC — European Accreditation of Soft Skills & Employability Competencies — ist eine unabhängige internationale Zertifizierungsstelle, die sich der Bewertung, Zertifizierung und Akkreditierung von überfachlichen Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeitskompetenzen nach international anerkannten Standards widmet, darunter ESCO, EQF, Tuning, das World Economic Forum Future of Jobs Framework, UNESCO und O*NET.
Die vorliegende Datenschutzerklärung beschreibt, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert, weitergegeben und geschützt werden, wenn Einzelpersonen, Einrichtungen oder Organisationen mit einem Dienst, einer Plattform oder einer digitalen Umgebung von EASEC interagieren.
EASEC ist in drei Geschäftsbereichen tätig — EASEC for Schools, EASEC for Higher Education und EASEC for Work — die kommerziell in vier Dienstleistungslinien strukturiert sind: Programme Accreditation; Diagnostic and Certification Assessments (Certification Centre); Professional Profile Certifications; und die Talent Intelligence Platform. Die vorliegende Erklärung gilt einheitlich für alle Geschäftsbereiche und Dienstleistungslinien, mit spezifischen Bestimmungen, sofern angegeben.
EASEC bietet außerdem zehn professionelle Zertifizierungsprogramme an und betreibt die Skills-First Employer Network (skillsfirst.easec.eu) sowie das EASEC International Cooperation Programme, die alle von dieser Erklärung erfasst werden.
Mit dem Zugang zu oder der Nutzung eines EASEC-Dienstes bestätigt der Nutzer, die vorliegende Datenschutzerklärung gelesen und verstanden zu haben. Wenn Dienste über eine Einrichtung, einen Arbeitgeber oder einen Authorised Partner bereitgestellt werden, sind zusätzlich die Datenschutzhinweise der jeweiligen Organisation zu beachten.
2. Unter dieser Erklärung Tätige Rechtliche Einheiten
C. de la Travesía, Poblados Marítimos, 46024 València, Valencia, Spanien
CIF: B19336213
Handelt unter der eingetragenen europäischen Marke EASEC — European Accreditation of Soft Skills & Employability Competencies. Betreibt alle EASEC for Schools, EASEC for Higher Education, EASEC for Work, professionelle Zertifizierungen, die Skills-First Employer Network und das International Cooperation Programme, die in EUR abgerechnet werden.
Kontakt: [email protected]
5900 Balcones Drive, Ste 4000, Austin, Texas 78731, USA
Betreibt EASEC for Work-Dienste, die in USD über work.easec.eu mit Kreditkartenzahlung in US-Dollar abgerechnet werden.
Kontakt: [email protected]
Beide Einheiten operieren im Rahmen einer einheitlichen Datenschutz-Governance-Struktur. Verweise auf «EASEC» im Folgenden gelten für beide Einheiten im jeweils relevanten Kontext.
3. Regulatorischer Rahmen und Standardanpassung
EASEC arbeitet in Übereinstimmung mit folgenden regulatorischen Rahmenwerken:
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) — Datenschutz-Grundverordnung
- Spanisches Organgesetz 3/2018 (LOPDGDD) — zum Schutz personenbezogener Daten und zur Gewährleistung digitaler Rechte
- Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-Verordnung) — Verordnung über Künstliche Intelligenz, anwendbar auf den Einsatz von KI-Systemen durch EASEC in Bewertungsprozessen, einschließlich der Transparenzpflichten gemäß Artikel 50 und gegebenenfalls der Anforderungen an die Risikoklassifizierung und Konformität für KI-Systeme in Bildungs- und Beschäftigungskontexten
- Verordnung (EU) 910/2014 (eIDAS) — über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, anwendbar auf die Ausstellung und Verifizierung digitaler Nachweise
- Europass Digital Credentials Infrastructure (EDCI) — Interoperabilitätsprinzipien für digitale Nachweisformate
- Texas Data Privacy and Security Act (TDPSA) und anwendbares US-Bundesdatenschutzrecht, wenn Innzpira LLC die verantwortliche Stelle ist
- Open Badge 3.0-Standard (1EdTech) — für die Ausstellung und Portabilität digitaler Badges
- 1EdTech CASE (Competency and Academic Standards Exchange) — Metadaten-Framework für ausgestellte Nachweise
EASEC ist nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und ISO 27001 (Informationssicherheitsmanagement) zertifiziert und unterhält ein formales Beschwerde- und Widerspruchsverfahren gemäß ISO/IEC 17024 (Konformitätsbewertung — Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren).
4. Datenschutzbeauftragter und Kontakt
EASEC hat einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellt, der die Einhaltung des Datenschutzes überwacht und als primäre Anlaufstelle für betroffene Personen und Aufsichtsbehörden dient.
E-Mail: [email protected]
Allgemeine Datenschutzanfragen: [email protected]
C. de la Travesía, Poblados Marítimos, 46024 València, Valencia, Spanien
Alle Anfragen betroffener Personen, Datenschutzbeschwerden oder Fragen zu dieser Erklärung sind an den DSB zu richten. EASEC verpflichtet sich, verifizierte Anfragen betroffener Personen innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen zu beantworten.
5. Rolle von EASEC als Zertifizierungsstelle
Unabhängig davon, wie eine Person Zugang zu EASEC-Diensten erhält — direkt, über eine Einrichtung, einen Arbeitgeber, einen Authorised Partner oder das International Cooperation Programme — agiert EASEC als unabhängiger Rechtsaussteller aller Kompetenzzertifizierungen und digitalen Nachweise. Im Einzelnen:
- Bestimmt und wendet alle Zertifizierungsmethoden, Bewertungsregeln und Kompetenzrahmen an
- Ist die alleinige Stelle, die darüber entscheidet, ob eine Kompetenzzertifizierung erteilt, aufrechterhalten oder widerrufen wird
- Führt alle Zertifizierungsregister, Prüfpfade und Verifizierungssysteme
- Ist verantwortlich für die Authentizität, Integrität und fortlaufende Verfügbarkeit der ausgestellten Nachweise
- Fungiert als Vertrauensinfrastruktur, die die Rückverfolgbarkeit und öffentliche Verifizierung von Nachweisen über cert.easec.eu/certificates/verify und, sofern aktiviert, über ein öffentliches Blockchain-basiertes Nachweisregister ermöglicht, das es Dritten erlaubt, die Authentizität und Integrität von Nachweisen unabhängig von EASECs eigenen Systemen zu überprüfen
- Unterhält das Assessment Integrity Framework (AIF), das die Integrität aller Bewertungsprozesse regelt
Co-gebrandete Nachweise enthalten das Logo der Einrichtung oder des Arbeitgebers, ändern jedoch nicht EASECs Rolle als alleiniger Rechtsaussteller und übertragen den Einrichtungen kein Eigentum an oder Verantwortung für von EASEC geführte Zertifizierungsdaten.
6. Von dieser Erklärung Erfasste Plattformen und Domains
| Domain | Zweck | Primäre Nutzer |
|---|---|---|
| www.easec.eu | Institutionelle Hauptwebsite, Informationen, Dienstzugang und direkter B2C-Erwerb von Zertifizierungen | Alle Besucher, Einrichtungen, Einzelpersonen, Direktkunden |
| cert.easec.eu | Administratives Dashboard für Einrichtungen, persönliches EASEC Wallet für bewertete Personen — Bewertungseinreichung, Lizenzverwaltung, Analysen, Nachweis- und Berichtszugang | Institutionelle Administratoren, bewertete Personen |
| work.easec.eu | EASEC for Work Talent Intelligence Platform — Talentbewertung, Projektmanagement und Unternehmensberichte | Unternehmenskunden, HR- und Talentteams, Beratungsunternehmen |
| awards.easec.eu | Jährliches EASEC-Preisprogramm — Nominierungen, Bewerbungen und Ergebnisse | Einrichtungen, Einzelpersonen |
| skillsfirst.easec.eu | Skills-First Employer Network — Arbeitgeberengagement für kompetenzbasierte Rekrutierung und Talententwicklung (eigene Nutzungsbedingungen; diese Datenschutzerklärung gilt für alle über die Plattform verarbeiteten personenbezogenen Daten) | Arbeitgeber, HR-Manager |
7. Beziehungen zu Einrichtungen, Arbeitgebern, Partnern und Direktkunden
Einrichtungen und Certification Centres
Wenn Universitäten, Schulen oder Bildungsgruppen als EASEC Certification Centres tätig sind, agiert die Einrichtung als unabhängiger Verantwortlicher für die Teilnehmerdaten, die sie erhebt und in die EASEC-Plattform eingibt. EASEC agiert als unabhängiger Verantwortlicher für die Zertifizierungsregister, die Nachweisausstellung und die Verifizierungsdaten. Für den begrenzten Zweck der Bewertungsdurchführung und Erstellung von Kohortenanalysen kann EASEC als Auftragsverarbeiter gemäß institutioneller Weisungen tätig werden.
Arbeitgeber und EASEC for Work-Kunden
Wenn Arbeitgeber oder Beratungsunternehmen auf EASEC for Work-Dienste zugreifen, ist der Arbeitgeber oder das Beratungsunternehmen der Verantwortliche für die in die Plattform eingegebenen Mitarbeiter- oder Bewerberdaten. EASEC agiert als Auftragsverarbeiter für die Bewertungsdurchführung und Berichterstellung und als unabhängiger Verantwortlicher für die Nachweisausstellung und die individuellen EASEC Wallet-Konten.
Individuelle Direktkunden (B2C)
Wenn Einzelpersonen Bewertungs- oder Zertifizierungsdienste direkt über www.easec.eu erwerben, agiert EASEC als alleiniger Verantwortlicher für alle im Zusammenhang mit dem Kauf erhobenen Daten sowie für die daraus resultierende Bewertung und Nachweisausstellung. An B2C-Transaktionen sind keine institutionellen Vermittler beteiligt. Es gelten dieselben Zertifizierungsstandards und Nachweisgültigkeitsbedingungen wie bei institutionellen B2B-Vereinbarungen.
Authorised Partners
EASEC betreibt ein Authorised Partner Network mit drei Partnerkategorien: Authorised Representatives, Authorised Resellers und Authorised Referral Partners. Authorised Partners können Kunden an EASEC-Dienste heranführen und in bestimmten Fällen das Onboarding und die Administration unterstützen. Partner haben keinen Zugang zu personenbezogenen Daten bewerteter Personen, sofern dies nicht ausdrücklich im jeweiligen EASEC Partner Agreement gestattet ist. Die für jede Partnerkategorie geltenden Rechte, Pflichten und Datenschutzbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Partner Agreement.
Teilnehmer am International Cooperation Programme
Einrichtungen, die über das EASEC International Cooperation Programme auf EASEC-Dienste zugreifen, unterliegen der vorliegenden Datenschutzerklärung und den im jeweiligen Kooperationsvertrag oder Memorandum of Understanding festgelegten Datenschutzbedingungen. EASEC agiert als unabhängiger Verantwortlicher für alle Zertifizierungsregister und die Nachweisausstellung, die sich aus den im Rahmen des Programms erbrachten Dienstleistungen ergeben.
8. Kategorien Verarbeiteter Personenbezogener Daten
Identitäts- und Kontaktdaten
- Vollständiger Vor- und Nachname
- E-Mail-Adresse (institutionell oder persönlich)
- Land oder Region
- Institutionelle oder arbeitgeberbezogene Zugehörigkeit
Bewertungs- und Zertifizierungsdaten
- Psychometrische Bewertungsantworten (Items des Selbstbewertungsinstruments)
- Bewertungsergebnisse und Kompetenzniveaus
- Zertifizierungsergebnisse und erreichte Beherrschungsstufen (Emerging, Foundational, Intermediate, Advanced oder Mastery)
- Nachweiskennungen, Metadaten, CASE-Kompetenzdaten und Framework-Alignment-Metadaten (ESCO, EQF, Tuning, WEF, UNESCO, O*NET)
- Zeitgestempelte Ausstellungs- und Verifizierungsprotokolle
KI-gestützte Situative Bewertungsdaten
Die folgenden Datenkategorien werden im Zusammenhang mit der situativen Bewertungsdimension der EASEC AI Engine generiert und verarbeitet, die als ergänzende qualitative Schicht in EASECs diagnostische und Zertifizierungsinstrumente integriert ist:
- Situative Freitextantwort: der vom Teilnehmer verfasste Freitext als Antwort auf ein KI-generiertes situatives Szenario. Dies stellt eine verhaltens- und potenziell psychologische Datenart dar und wird mit besonderer Sorgfalt verarbeitet.
- KI-generierte interpretative Analyse: die strukturierte qualitative Ausgabe (identifizierte Stärken, Entwicklungsmöglichkeiten, vorgeschlagene Leistungskontexte und empfohlene nächste Schritte), die von der EASEC AI Engine auf Grundlage der Freitextantwort des Teilnehmers erstellt wird. Diese Analyse ist ausschließlich dem einzelnen Teilnehmer über sein EASEC Wallet zugänglich.
- Antwortzeit-Daten: die verstrichene Zeit zwischen der Präsentation des situativen Szenarios und der Einreichung der Teilnehmerantwort, aufgezeichnet als kontextuelle Verhaltensmetrik.
- Interner Kompetenzindikator: eine interne, von der AI Engine abgeleitete Einstufung auf einer numerischen Skala von 1 bis 5, die ausschließlich für die Instrumentenkalibrierung und Qualitätssicherung verwendet wird. Dieser Indikator wird dem Teilnehmer nicht gezeigt, an keine Einrichtung oder keinen Arbeitgeber übermittelt und ist nicht Teil des zertifizierten Bewertungsergebnisses.
Professionelle Zertifizierungsbewertungsdaten
Für Teilnehmer, die professionelle EASEC-Zertifizierungsprogramme absolvieren (einschließlich der zehn professionellen Zertifizierungen in den Bereichen For Schools, For Higher Education und For Work), werden dieselben oben beschriebenen psychometrischen und KI-gestützten situativen Bewertungsdatenkategorien verarbeitet, zusätzlich zu:
- Bei der Anmeldung angegebene berufliche Rollen- und Domänenkontextdaten, sofern zutreffend
- Alignment-Daten zum spezifischen Kompetenzrahmen der bewerteten professionellen Zertifizierung
Programme Accreditation-Daten
- Von Einrichtungen eingereichte Programmdokumentation
- Teilnehmerlisten (Name und institutionelle E-Mail), die für Qualitätsbefragungen bereitgestellt werden
- Qualitäts- und Zufriedenheitsbefragungsantworten
- Programm-Alignment-Bewertungsdaten (ESCO, EQF, Tuning und WEF Future of Jobs Framework-Alignment-Daten)
Daten zur Überwachung der Bewertungsintegrität
Im Zusammenhang mit dem EASEC Assessment Integrity Framework (AIF) kann EASEC die folgenden Datenkategorien zum Zweck der Erkennung und Verhinderung von Bewertungsbetrug verarbeiten:
- Antwortmusteranalysedaten (Erkennung von Anomalien bei Zeit, Konsistenz und Verhaltensindikatoren)
- Erkennungssignale für KI-generierte Inhalte
- Sitzungsmetadaten (Gerät, Browser, IP-Adresse, Zeitmuster)
Diese Verarbeitung stützt sich auf das berechtigte Interesse von EASEC an der Aufrechterhaltung der Integrität und Glaubwürdigkeit seines Zertifizierungsstandards. Zu Zwecken der Integritätsüberwachung verarbeitete Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie für den Abschluss der Integritätsprüfung erforderlich, und bei bestätigtem Verstoß so lange, wie für die Durchsetzung und Widerspruchsverfahren notwendig.
Blockchain-Nachweisregisterdaten
Wenn ein Nachweis im öffentlichen Blockchain-basierten Nachweisregister registriert wird, verarbeitet und veröffentlicht EASEC folgende Daten:
- Einen kryptographischen Hash des Nachweises (eine mathematische Einwegableitung, die eine Rekonstruktion des Nachweises oder die Identifizierung seines Inhabers nicht ermöglicht)
- Das Ausstellungsdatum
Es werden keine personenbezogenen Daten, Kompetenzbezeichnungen, Bewertungsergebnisse, Nachweiskennungen oder sonstige Nachweisinhalte auf der Blockchain veröffentlicht. Die Verarbeitung dieser Daten wird in Abschnitt 13A im Detail beschrieben.
Plattform- und Technische Daten
- IP-Adresse und ungefährer Standort
- Gerätetyp, Browser und Betriebssystem
- Sitzungsaktivitätsprotokolle und Navigationsdaten
- Sicherheitsereignisse und Zugriffsprotokolle
Kommunikationsdaten
- Supportanfragen und Korrespondenz
- Feedback- und Umfrageantworten
- Newsletter- und Kommunikationspräferenzen
Abrechnungs- und Geschäftsdaten
- Firmenname, Rechnungsadresse und Steueridentifikationsnummer (B2B) oder individueller Name und Rechnungsadresse (B2C)
- Zahlungstransaktionsreferenzen (verarbeitet über Stripe — EASEC speichert keine Kartendaten)
- Rechnungs- und Vertragsdaten
- Credit-Aktivierungsdaten und Gültigkeitszeiträume
9. Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen
| Zweck | Rechtsgrundlage (DSGVO) |
|---|---|
| Durchführung psychometrischer Bewertungen und Ausstellung von Kompetenzzertifizierungen | Vertragserfüllung / Berechtigtes Interesse |
| Betrieb der situativen Bewertungsdimension der EASEC AI Engine (Generierung situativer Szenarien und Erstellung interpretativer Analysen der Teilnehmerantworten) | Vertragserfüllung / Berechtigtes Interesse |
| Verarbeitung situativer Freitextantworten über KI-Unterauftragnehmer (OpenAI, Anthropic) zur Erstellung qualitativer Analysen | Vertragserfüllung / Berechtigtes Interesse (gemäß DPA mit Trainingsverbot) |
| Ausstellung und Verwaltung digitaler Nachweise (Diploma, Open Badge, Europass EDC) mit Alignment-Metadaten (ESCO, EQF, Tuning, WEF, UNESCO, O*NET) | Vertragserfüllung / Berechtigtes Interesse |
| Registrierung von Nachweis-Attestierungen im öffentlichen Blockchain-Nachweisregister (ausschließlich kryptographischer Hash und Ausstellungsdatum) | Berechtigtes Interesse von EASEC und Dritten, die Nachweise verifizieren (Arbeitgeber, Bildungseinrichtungen, Aufsichtsbehörden), zur Gewährleistung der Authentizität und Integrität und zur Verhinderung von Fälschungen [Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO] |
| Führung von Zertifizierungsregistern, Prüfpfaden und Verifizierungssystemen | Berechtigtes Interesse / Rechtliche Verpflichtung / Öffentliches Interesse |
| Durchführung von Programme Accreditation-Prüfungen (ESCO, EQF, Tuning, WEF-Alignment) | Vertragserfüllung |
| Erstellung institutioneller Kohortenanalysen und Berichts-Dashboards | Vertragserfüllung / Berechtigtes Interesse |
| Ermöglichung der öffentlichen Nachweisverifizierung | Berechtigtes Interesse / Öffentliches Interesse an der Nachweisintegrität |
| Abwicklung direkter B2C-Erwerbe von Bewertungen und Zertifizierungen | Vertragserfüllung |
| Überwachung der Bewertungsintegrität gemäß AIF (Integrität und Glaubwürdigkeit des Zertifizierungsstandards) | Berechtigtes Interesse |
| Betrugsprävention und Schutz der Zertifizierungsintegrität | Berechtigtes Interesse / Rechtliche Verpflichtung |
| Zahlungsabwicklung und Verwaltung von Geschäftsbeziehungen | Vertragserfüllung / Rechtliche Verpflichtung |
| Bereitstellung von technischem Support | Vertragserfüllung / Berechtigtes Interesse |
| Plattformsicherheit, Überwachung und Vorfallsreaktion | Berechtigtes Interesse / Rechtliche Verpflichtung |
| Verarbeitung von Daten im Rahmen der Skills-First Employer Network | Vertragserfüllung / Berechtigtes Interesse |
| Verarbeitung von Daten im Rahmen des International Cooperation Programme | Vertragserfüllung / Berechtigtes Interesse |
| Forschung, Benchmarking und methodische Verbesserung (ausschließlich aggregierte/pseudonymisierte Daten) | Berechtigtes Interesse |
| Versand von Marketingkommunikation mit Einwilligung | Einwilligung |
| Erfüllung gesetzlicher und regulatorischer Verpflichtungen | Rechtliche Verpflichtung |
10. Automatisierte Entscheidungsfindung und Zertifizierungsergebnisse
Der Kompetenzzertifizierungsprozess von EASEC beinhaltet eine automatisierte Bewertung, die eine rechtliche oder ähnlich erhebliche Auswirkung haben kann — nämlich ob ein Kompetenznachweis ausgestellt wird oder nicht.
Der automatisierte Zertifizierungsprozess:
- Wendet validierte psychometrische Modelle und vordefinierte Bewertungsregeln an, die an international anerkannten Kompetenzrahmen ausgerichtet sind (ESCO, EQF, Tuning, WEF, UNESCO, O*NET)
- Ist so konzipiert, dass Konsistenz, Objektivität und Vergleichbarkeit aller Bewertungen gewährleistet sind
- Beinhaltet keine subjektiven menschlichen Urteile bei der Berechnung der Bewertung
- Ergibt ein Beherrschungsstufenergebnis (Emerging, Foundational, Intermediate, Advanced oder Mastery) und stellt fest, ob der Mindestzertifizierungsschwellenwert erreicht wurde
Wenn Berichte oder Analysen der EASEC for Work-Plattform automatisch auf Grundlage von Bewertungsdaten erstellt werden, stellen sie informative Ausgaben zur Unterstützung der Entscheidungsfindung von Arbeitgebern dar und stellen für sich genommen keine automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung für Einzelpersonen dar.
10A. EASEC AI Engine — Situative Bewertungsdimension
10A.1 Art und Zweck
Die EASEC AI Engine ist eine qualitative Bewertungskomponente, die in die diagnostischen und Zertifizierungsinstrumente von EASEC über alle drei Geschäftsbereiche integriert ist. Sie präsentiert dem Teilnehmer ein kontextualisiertes situatives Szenario, das von einem KI-Sprachmodell generiert und nach der bewerteten Kompetenz, dem Segment, der ungefähren Altersgruppe und dem kulturellen Kontext des Teilnehmers kalibriert wird. Die Freitextantwort des Teilnehmers wird von der AI Engine analysiert, um eine interpretative Analyse zu erstellen.
Diese Dimension ist interpretativer und entwicklungsfördernder Natur. Sie bildet, beeinflusst oder ändert nicht den zertifizierten Kompetenzscore des Teilnehmers, der ausschließlich durch das validierte psychometrische Instrument und das in Abschnitt 10 beschriebene automatisierte Bewertungsmodell bestimmt wird. Die Ausgabe der AI Engine wird an keine Einrichtung, keinen Arbeitgeber, Partner oder Dritten weitergegeben — sie ist ausschließlich dem einzelnen Teilnehmer über sein persönliches EASEC Wallet-Konto zugänglich.
10A.2 Transparenzoffenlegung zum Zeitpunkt der Interaktion
Vor dem Start der AI Engine-Dimension werden Teilnehmer in der Bewertungsschnittstelle über alle folgenden Punkte informiert:
- (a) dass das situative Szenario von einem Künstlichen Intelligenzsystem (der EASEC AI Engine) generiert wurde, kalibriert nach ihrem Profil;
- (b) dass ihre Freitextantwort von einem KI-System verarbeitet wird, um eine qualitative interpretative Analyse zu erstellen;
- (c) dass diese Analyse interpretativer und entwicklungsfördernder Natur ist und nicht Teil ihres zertifizierten Bewertungsergebnisses ist;
- (d) dass die KI-Dimension in vollständiger methodischer Unabhängigkeit vom psychometrischen Ergebnis arbeitet;
- (e) dass sie jederzeit eine Überprüfung der interpretativen Analyse durch einen qualifizierten EASEC-Bewerter verlangen können und dass ein formales Beschwerde- und Widerspruchsverfahren gemäß ISO/IEC 17024 verfügbar ist;
- (f) die geltenden Rechtsgrundlagen: EU-KI-Verordnung 2024/1689, Artikel 50; DSGVO Artikel 22.
Die explizite Aktion des Teilnehmers, fortzufahren (durch Klicken auf die Startschaltfläche), stellt eine informierte Kenntnisnahme dieser Informationen dar. Der Teilnehmer kann die AI Engine-Dimension ohne Auswirkung auf seinen Zugang zur psychometrischen Bewertung oder zur Zertifizierung ablehnen.
10A.3 KI-Unterauftragnehmer
| Anbieter | Funktion | Verarbeitete Daten | Standort | Übertragungsmechanismus |
|---|---|---|---|---|
| OpenAI, LLC | KI-Sprachmodellverarbeitung: Generierung situativer Szenarien und Analyse von Freitextantworten | Freitextantworten und Szenarioparameter (transiente API-Verarbeitung — nicht für Training gespeichert gemäß DPA) | USA | EU-Standardvertragsklauseln |
| Anthropic PBC | KI-Sprachmodellverarbeitung: interne Workflow-Automatisierung und Qualitätssicherung | Interne Workflow-Daten (keine personenbezogenen Teilnehmerdaten zu Bewertungszwecken) | USA | EU-Standardvertragsklauseln |
Beide Anbieter sind durch Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) gebunden, die: (a) die Verwendung von EASEC-Teilnehmerdaten für das Training, Fine-Tuning oder die Verbesserung von KI-Modellen ausdrücklich untersagen; (b) gewährleisten, dass über die API übermittelte Daten vom Anbieter nicht länger als für die Generierung der API-Antwort erforderlich gespeichert werden; (c) die Einhaltung des EU-Datenschutzrechts über Standardvertragsklauseln erfordern.
10A.4 Datenspeicherung und Infrastruktur
Alle AI Engine-Daten — einschließlich Freitextantworten, KI-generierter Analysen, Antwortzeit-Daten und interner Kompetenzindikatoren — werden ausschließlich in EASECs Cloud-Infrastruktur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gespeichert: Google Cloud Platform (EU-Region) und DigitalOcean (EU-Region). Keine AI Engine-Daten werden dauerhaft außerhalb des EWR gespeichert.
10A.5 Was Einrichtungen und Arbeitgeber Sehen und Nicht Sehen
Institutionelle Certification Centres und Arbeitgeberkunden mit Zugang zur EASEC-Plattform erhalten:
- Psychometrische Zertifizierungsergebnisse (Beherrschungsstufe und ob der Zertifizierungsschwellenwert erreicht wurde)
- Den ausgestellten digitalen Nachweis (Diploma, Open Badge, Europass EDC), der der Einzelperson zugeordnet ist
- Aus Zertifizierungsbewertungsdaten abgeleitete Kohortenanalysen (aggregiert oder nach Einzelperson, gemäß institutioneller Vereinbarung)
Institutionelle Certification Centres und Arbeitgeberkunden erhalten NICHT, und EASEC gibt NICHT an sie weiter:
- Die vom Teilnehmer in der AI Engine-Dimension verfasste situative Freitextantwort
- Die KI-generierte interpretative Analyse (Stärken, Entwicklungsmöglichkeiten, Leistungskontexte, nächste Schritte)
- Den von der AI Engine generierten internen Kompetenzindikator
10A.6 Protokoll für Menschliche Überprüfung
Teilnehmer haben das Recht, eine Überprüfung ihrer AI Engine-interpretativen Analyse durch einen qualifizierten EASEC-Bewerter zu verlangen. Dieses Recht wird den Teilnehmern in der Bewertungsschnittstelle am Ende der AI Engine-Dimension präsentiert. Überprüfungsanträge können auch jederzeit an [email protected] gesendet werden. EASEC verpflichtet sich, den Eingang von Überprüfungsanträgen innerhalb von fünf (5) Werktagen zu bestätigen.
10A.7 Rechte in Bezug auf KI-Verarbeitung
Die interpretative Analyse der AI Engine stellt eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten dar, die auf eine Beschreibung der Merkmale der Einzelperson abzielt. Gemäß Artikel 22 DSGVO haben Teilnehmer das Recht: (a) eine menschliche Überprüfung der AI Engine-Analyse zu verlangen; (b) ihren Standpunkt darzulegen; (c) die Analyse anzufechten, wenn sie der Meinung sind, dass sie sie nicht zutreffend widerspiegelt. Darüber hinaus können Teilnehmer einen formalen Widerspruch über das ISO/IEC 17024-konforme Beschwerde- und Widerspruchsverfahren von EASEC (Richtlinie P-APR-01) einreichen. Zur Ausübung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an [email protected] oder [email protected].
11. Teilnahme von Minderjährigen
EASEC for Schools-Dienste sind speziell für Schüler der Sekundarstufe im Alter von 15 bis 18 Jahren konzipiert. EASEC for Higher Education und EASEC for Work-Dienste richten sich an Personen ab 18 Jahren. Direkte B2C-Erwerbe stehen nur Personen ab 18 Jahren zur Verfügung.
Wenn das geltende nationale Recht das Mindestalter für die digitale Einwilligung über 15 Jahre festlegt — z.B. 16 Jahre in Spanien und den meisten EU-Mitgliedstaaten gemäß Artikel 8 DSGVO — müssen Einrichtungen die Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten für alle Teilnehmer unterhalb dieser nationalen Schwelle einholen.
Einrichtungen dürfen keine Schüler unter 15 Jahren für EASEC-Dienste registrieren.
12. Persönliche EASEC Wallet-Konten
Nach Abschluss der ersten EASEC-Kompetenzbewertung — ob über eine Bildungseinrichtung, einen Arbeitgeber, einen Authorised Partner, das International Cooperation Programme oder direkt über einen B2C-Kauf — erhält jede Person automatisch ein persönliches EASEC Wallet-Konto. Dieses Konto:
- Gehört der Einzelperson und ist unabhängig von einem bestehenden vertraglichen Verhältnis mit einer Einrichtung, einem Arbeitgeber oder Partner
- Besteht auf unbestimmte Zeit, solange die Einzelperson es behält
- Behält dauerhaft und ohne Ablauf des Registers alle an die Einzelperson ausgestellten Kompetenzzertifizierungen und professionellen Zertifizierungen
- Speichert die für die Einzelperson generierten AI Engine-interpretativen Analysen, die ausschließlich ihr zugänglich sind
- Ermöglicht der Einzelperson, ihre Nachweise jederzeit herunterzuladen, zu teilen und zu verwalten, einschließlich des Teilens auf LinkedIn und anderen professionellen Plattformen
- Kann von keiner Einrichtung, keinem Arbeitgeber, Partner oder Kooperationsprogramm geschlossen oder eingeschränkt werden
- Ermöglicht der Einzelperson, ihre eigenen Datenverarbeitungspräferenzen und Berechtigungseinstellungen direkt in der Plattform zu konfigurieren
Personen können die Schließung ihres Wallet-Kontos jederzeit beantragen, indem sie sich an [email protected] wenden. Die Schließung des Wallet-Kontos löscht nicht die von EASEC zu Verifizierungs- und Prüfungszwecken geführten Zertifizierungsausstellungsdaten.
12A. Individuelle Datenkontrolle und Berechtigungsverwaltung
Jede Person mit einem persönlichen EASEC Wallet-Konto hat die volle Kontrolle über die Datenzugriffsberechtigungen, die Einrichtungen und Arbeitgebern gewährt wurden, die EASEC-Bewertungen durchgeführt haben. Über die Wallet-Kontoeinstellungen kann die Einzelperson:
- (a) Einsehen, welche Einrichtungen und Arbeitgeber derzeit Zugang zu ihren Bewertungsergebnissen, Nachweisregistern und Profildaten haben;
- (b) Jederzeit mit sofortiger Wirkung einer bestimmten Einrichtung oder einem bestimmten Arbeitgeber gewährte Zugriffsberechtigungen widerrufen;
- (c) Konfigurieren, ob EASEC ihre individuellen Daten (über das für die Zertifizierungsintegrität Notwendige hinaus) für Forschungs- und interne Verbesserungszwecke verwenden darf;
- (d) Alle anwendbaren DSGVO-Betroffenenrechte direkt über die Plattformoberfläche ausüben.
Auswirkungen des Widerrufs des Institutionellen Zugangs
- Die Einrichtung oder der Arbeitgeber verliert sofort jegliche Einsicht in die identifizierenden Daten der Einzelperson, einschließlich Name, Nachname, E-Mail-Adresse, Bewertungsergebnisse, Nachweisregister und historische Leistungsdaten.
- Die Daten der Einzelperson werden aus Sicht der Einrichtung anonymisiert. Aggregierte und Benchmark-Daten können der Einrichtung nur in vollständig nicht identifizierbarer Form zur Verfügung stehen.
- EASEC behält die Zertifizierungsregister der Einzelperson und die persönlichen Wallet-Daten gemäß dieser Erklärung weiterhin aufbewahrt.
- Die Verpflichtungen von EASEC als Zertifizierungsaussteller sind unabhängig von institutionellen Beziehungen.
- Ausgestellte Nachweise bleiben dauerhaft über EASECs öffentliche Verifizierungsinfrastruktur verifizierbar, da die Integrität des Zertifizierungsregisters eine Kernfunktion der Rolle von EASEC als unabhängige Zertifizierungsstelle ist und durch den Widerruf des institutionellen Zugangs nicht beeinträchtigt werden kann.
Auswirkungen des Widerrufs oder der Einschränkung der EASEC-Verarbeitung
- Zertifizierungsausstellungsdaten und Nachweismetadaten können nicht aus dem Zertifizierungsregister von EASEC gelöscht werden, da ihre Aufbewahrung notwendig ist, um die Integrität des Verifizierungssystems zu wahren, auf das sich Vertrauensparteien weltweit (Arbeitgeber, Einrichtungen, Aufsichtsbehörden) stützen.
- AI Engine-Daten (Freitextantwort, interpretative Analyse, interner Indikator) können auf einen gültigen Löschungsantrag hin gelöscht werden, vorbehaltlich der in Abschnitt 18 festgelegten 24-monatigen Aufbewahrungsfrist, sofern kein überwiegendes berechtigtes Interesse gilt.
- Alle anderen Kategorien personenbezogener Daten unterliegen den in Abschnitt 20 dargelegten Löschungs- oder Einschränkungsrechten.
13. Digitale Nachweise und Öffentliche Verifizierung
EASEC stellt Nachweise in folgenden Formaten aus:
- Co-gebrandetes digitales Diplom — PDF mit EASEC- und Einrichtungs- oder Arbeitgeberlogos, mit einzigartigem Verifizierungscode und QR-Code
- Verifizierbarer digitaler Nachweis — direkt auf LinkedIn und anderen professionellen Plattformen teilbar
- Open Badge 3.0 — kompatibel mit jedem standardkonformen Digital Wallet oder Badge-Plattform
- Europass Digital Credential (EDC) — kompatibel mit der Europass-Infrastruktur und dem Portfolio
- Blockchain-verankerter Nachweis — eine zusätzliche Integritäts- und Verifizierungsschicht basierend auf dem Ethereum Attestation Service (EAS), bereitgestellt auf dem Base-Netzwerk, wie in Abschnitt 13A beschrieben
Nachweismetadaten enthalten Framework-Alignment-Daten, die auf ESCO, EQF, Tuning, WEF Future of Jobs, UNESCO und O*NET gemappt sind.
Jeder Nachweis hat eine erklärte Gültigkeit von drei (3) Jahren ab Ausstellung. Der Nachweisdatensatz wird niemals aus dem Zertifizierungsregister von EASEC gelöscht. Nachweise sind öffentlich verifizierbar unter https://cert.easec.eu/certificates/verify. Der Verifizierungsdienst legt keine Bewertungsantwortdaten oder AI Engine-Ausgaben offen.
13A. Öffentliches Blockchain-Nachweisregister
13A.1 Was Wir Tun
Wenn EASEC einen digitalen Nachweis (Open Badge) ausstellt, kann sie einen Existenznachweis in einem öffentlichen Blockchain-basierten Register registrieren: dem Base-Netzwerk über den Ethereum Attestation Service (EAS). Dieses Register ermöglicht es jeder Partei zu überprüfen, dass ein Nachweis von EASEC ausgestellt wurde, wann, dass er nicht verändert wurde und ob er widerrufen wurde, ohne EASEC direkt kontaktieren zu müssen.
13A.2 Welche Daten Veröffentlicht Werden
Die folgenden Daten — und nur die folgenden Daten — werden für jeden registrierten Nachweis auf der Blockchain veröffentlicht:
- Ein kryptographischer Hash des Nachweises: ein mathematischer Einwegcode, der aus dem Nachweis berechnet wird. Der Hash ermöglicht es jeder Partei, die den Nachweis besitzt, seine Authentizität und Integrität zu verifizieren, indem sie den Hash unabhängig berechnet und mit dem veröffentlichten Register vergleicht. Der Hash ermöglicht keine Rekonstruktion des Nachweises oder Identifizierung seines Inhabers.
- Das Ausstellungsdatum.
13A.3 Welche Daten Nicht Veröffentlicht Werden
Keine personenbezogenen Daten werden auf der Blockchain veröffentlicht. Konkret enthält der On-Chain-Eintrag nicht: den Namen des Inhabers, die E-Mail-Adresse, die Nachweiskennung, die bewertete Kompetenz, das Bewertungsergebnis, die Beherrschungsstufe oder sonstige Nachweisinhalte. Allein aus dem kryptographischen Hash ist es nicht möglich festzustellen, wem ein Nachweis gehört — nur eine Partei, die bereits im Besitz des Nachweises ist, kann seinen Hash berechnen und die Übereinstimmung verifizieren.
13A.4 Rechtsgrundlage
Diese Verarbeitung stützt sich auf das berechtigte Interesse von EASEC und von Dritten, die Nachweise verifizieren (Arbeitgeber, Bildungseinrichtungen, Aufsichtsbehörden u.a.), die Authentizität und Integrität der ausgestellten Nachweise zu gewährleisten und Fälschungen zu verhindern [Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO]. EASEC hat die veröffentlichten Daten auf das für diesen Zweck notwendige Minimum beschränkt.
13A.5 Dauerhafte Natur
Aufgrund der Natur der Blockchain-Technologie können einmal veröffentlichte Informationen auf dem Netzwerk weder von EASEC noch von Dritten geändert oder gelöscht werden. Wenn ein Nachweis widerrufen wird, markiert EASEC die entsprechende On-Chain-Attestierung als widerrufen, der kryptographische Hash und das Ausstellungsdatum bleiben jedoch auf dem Netzwerk.
13A.6 Widerrufbarkeit
Jede On-Chain-Attestierung wird als widerrufbar registriert. Wenn EASEC einen Nachweis in ihren eigenen Systemen widerruft, markiert sie auch die entsprechende Blockchain-Attestierung als widerrufen.
13A.7 Technische Architektur
EASEC verwendet den Standard-EAS-Vertrag, der bereits auf dem Base-Netzwerk bereitgestellt ist, und setzt keine eigenen Smart Contracts ein oder unterhält solche. Dies eliminiert die Notwendigkeit, benutzerdefinierten Blockchain-Code zu entwickeln, zu auditieren oder zu warten.
13A.8 Empfänger und Internationale Übertragungen
Das Blockchain-Register ist öffentlich und wird in Knoten des Base-Netzwerks repliziert, die von Dritten in verschiedenen Ländern betrieben werden, einschließlich Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Für die Übermittlung von Attestierungen an das Netzwerk nutzt EASEC einen Blockchain-Infrastruktur-Zugangsanbieter, der als Auftragsverarbeiter im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags tätig ist.
13A.9 Aufbewahrung
Der kryptographische Hash und das Ausstellungsdatum werden aufgrund der unveränderlichen Natur der Blockchain unbegrenzt auf dem Blockchain-Netzwerk aufbewahrt. In EASECs Systemen wird die Verknüpfung zwischen dem Nachweis einer Einzelperson und seiner Blockchain-Registrierung für die gesamte Laufzeit des Nachweises aufbewahrt.
13A.10 Ihr Widerspruchsrecht
Sie können der Registrierung Ihres Nachweises im öffentlichen Blockchain-Nachweisregister widersprechen, indem Sie sich an [email protected] oder [email protected] wenden:
- Vor der Ausstellung: Wenn Sie vor der Nachweisausstellung widersprechen, wird EASEC den Nachweis nicht auf der Blockchain registrieren.
- Nach der Registrierung: Wenn der Nachweis bereits registriert wurde, wird EASEC die On-Chain-Attestierung als widerrufen markieren und in ihren eigenen Systemen die Verknüpfung zwischen Ihrem Nachweis und der Blockchain-Registrierung löschen, sodass der veröffentlichte kryptographische Hash in EASECs Systemen nicht mehr mit Ihnen in Verbindung gebracht wird. Der kryptographische Hash und das Ausstellungsdatum verbleiben aufgrund der unveränderlichen Natur der Technologie auf der Blockchain; der Hash allein ermöglicht jedoch nicht Ihre Identifizierung.
Die Ausübung dieses Rechts berührt nicht die Gültigkeit Ihres Nachweises oder Ihren Zugang zu anderen EASEC-Diensten.
13A.11 Verhältnis zur Primären Verifizierung
Das öffentliche Blockchain-Nachweisregister ist eine zusätzliche Integritäts- und Verifizierungsschicht. Es ersetzt oder ändert nicht das primäre Nachweisverifizierungssystem unter cert.easec.eu/certificates/verify. Die Blockchain-Registrierung zertifiziert für sich genommen nicht die Identität des Inhabers und verleiht dem Nachweis keine rechtliche Wirkung oder offizielle Anerkennung über das hinaus, was er bereits besitzt.
13A.12 Europass Digital Credentials
Europass Digital Credentials (EDC) sind derzeit nicht im öffentlichen Blockchain-Nachweisregister enthalten. Sollte EASEC beschließen, diese künftig aufzunehmen, wird ein eigenes Attestierungsschema zu diesem Zweck registriert. Die Registrierung eines zusätzlichen Schemas hat keine Auswirkungen auf bestehende Attestierungen oder das aktuelle Schema.
14. Co-Branding und Institutionelle Profile
Nachweise, die im Rahmen einer institutionellen Vereinbarung ausgestellt werden, enthalten das Co-Branding von EASEC und der teilnehmenden Einrichtung oder des Arbeitgebers. Dieses Co-Branding überträgt keine Verantwortung als Verantwortlicher für die Zertifizierungsregister von EASEC auf die Einrichtung und ändert nicht den Status von EASEC als alleinigem Rechtsaussteller.
Wenn eine Einrichtung als EASEC Certification Centre tätig ist oder den Programme Accreditation-Status besitzt, veröffentlicht und pflegt EASEC ein institutionelles Profil auf der EASEC-Website für die Dauer der Vereinbarung. Der Programme Accreditation-Status wird erteilt, wenn das Programm einer Einrichtung eine Ausrichtung von mindestens 80 % an den geltenden internationalen Kompetenzrahmen (ESCO, EQF, Tuning und WEF Future of Jobs) nachweist. Das Profil kann den Namen der Einrichtung, das Logo, Kontaktdaten, die Anzahl der zertifizierten Personen, Kompetenzbereiche und den Akkreditierungsstatus enthalten.
15. Drittanbieter-Dienste und Technologieanbieter
| Anbieter | Zweck | Verarbeitete Daten | Standort |
|---|---|---|---|
| OpenAI, LLC | KI-Sprachmodell: Szenariogenerierung und Antwortanalyse (EASEC AI Engine) | Freitextantworten (transiente API, nicht für Training gespeichert gemäß AVV) | USA (SVK) |
| Anthropic PBC | KI-Sprachmodell: interne Workflow-Automatisierung und Qualitätssicherung | Interne Workflow-Daten — keine personenbezogenen Teilnehmerdaten zu Bewertungszwecken | USA (SVK) |
| Google Analytics | Webverkehrsanalyse und Leistungsmessung | Anonymisierte Nutzungsdaten, Sitzungsdaten, Geräte- und Browserinformationen | USA (SVK) |
| HubSpot | CRM, Marketingautomatisierung und institutionelle Kommunikation | Kontaktdaten, Kommunikationshistorie, Interaktionsdaten | USA (SVK) |
| Stripe | Zahlungsabwicklung | Zahlungstransaktionsreferenzen — Kartendaten direkt von Stripe verarbeitet, EASEC nicht zugänglich | USA/EU (SVK) |
| Metricool | Social-Media-Planung und -Analyse | Aggregierte soziale Interaktionsdaten — keine personenbezogenen EASEC-Nutzerdaten | Spanien (EU) |
| Meta Ads | Bezahlte Werbung und Zielgruppenansprache auf Facebook/Instagram | Anonymisierte Zielgruppendaten, Pixel-Ereignisse auf der Website | USA (SVK) |
| Google Ads | Bezahlte Werbung und Kampagnenmessung | Anonymisierte Konversionsdaten, Werbe-IDs | USA (SVK) |
| CookieYes | Cookie-Einwilligungsverwaltung | Cookie-Einwilligungspräferenzen und Zeitstempel | EU |
| Google Cloud Platform | Cloud-Infrastruktur und Datenspeicherung | Alle Kategorien personenbezogener Daten (ausschließlich in der EWR-Region gespeichert) | EU (EWR) |
| DigitalOcean | Cloud-Infrastruktur und Datenspeicherung | Alle Kategorien personenbezogener Daten (ausschließlich in der EWR-Region gespeichert) | EU (EWR) |
| Blockchain-Infrastruktur-Zugangsanbieter | Übermittlung von Nachweis-Attestierungen an das Base-Netzwerk (Ethereum Attestation Service) | Kryptographischer Hash des Nachweises und Ausstellungsdatum ausschließlich — keine personenbezogenen Daten | International (AVV) |
«SVK» bezeichnet die EU-Standardvertragsklauseln gemäß Artikel 46 DSGVO. «AVV» bezeichnet den Auftragsverarbeitungsvertrag.
EASEC verkauft keine personenbezogenen Daten an Dritte und verwendet keine personenbezogenen Daten für verhaltensbasierte Werbung, die auf Einzelpersonen auf Grundlage ihrer Bewertungsinhalte oder Zertifizierungsergebnisse abzielt.
16. Datenweitergabe
- Teilnehmende Einrichtungen und Arbeitgeber — für Kohortenanalysen, Qualitätsberichte und Programmverwaltung, gemäß institutionellen Vereinbarungen und den Berechtigungseinstellungen der Einzelperson in ihrem EASEC Wallet
- Authorised Partners — nur wenn ausdrücklich im jeweiligen Partner Agreement gestattet und auf die für die autorisierte Funktion des Partners erforderlichen Daten beschränkt
- Technologie- und Infrastrukturanbieter — aufgeführt in Abschnitt 15, für den Betrieb und die Wartung der EASEC-Plattformen
- Nachweisverifizierungssysteme und -infrastruktur — einschließlich Europass- und LinkedIn-Integrationen, wenn Einzelpersonen ihre Nachweise über diese Kanäle teilen
- Blockchain-Infrastruktur-Zugangsanbieter — wenn ein Nachweis im öffentlichen Blockchain-Register registriert wird, erhält der Anbieter ausschließlich den kryptographischen Hash und das Ausstellungsdatum für die Übermittlung der Attestierung an das Base-Netzwerk. Einzelpersonen können das in Abschnitt 13A.10 beschriebene Widerspruchsrecht ausüben.
- Öffentliches Blockchain-Netzwerk — wenn ein Nachweis registriert wird, werden der kryptographische Hash und das Ausstellungsdatum auf dem Base-Netzwerk veröffentlicht und sind für jede Partei zugänglich. Keine personenbezogenen Daten sind in der On-Chain-Registrierung enthalten.
- Zuständige Behörden und Aufsichtsstellen — soweit nach geltendem Recht, einem Gerichtsbeschluss oder einer Regulierungsuntersuchung erforderlich
- Innzpira LLC — wenn die Abrechnung und Erbringung von in USD abgerechneten EASEC for Work-Diensten einen Datenaustausch zwischen den beiden Konzernunternehmen erfordert, geregelt durch eine konzerninterne Datenübertragungsvereinbarung mit geeigneten Garantien
17. Internationale Datenübertragungen
- EU-Standardvertragsklauseln (SVK) — angewandt auf Übertragungen an Anbieter in den USA und anderen Ländern ohne Angemessenheitsbeschluss gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO
- Angemessenheitsbeschlüsse — soweit die Europäische Kommission festgestellt hat, dass ein Empfängerland ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet
- Konzerninterne Vereinbarung — regelt die Datenflüsse zwischen INNZPIRA ANALYTICS S.L. und Innzpira LLC unter Einbeziehung von SVK
- Öffentliches Blockchain-Netzwerk — Attestierungsdaten (kryptographischer Hash und Ausstellungsdatum) werden auf dem Base-Netzwerk veröffentlicht und in Knoten verschiedener Jurisdiktionen repliziert, auch außerhalb des EWR. Soweit die veröffentlichten Daten keine personenbezogenen Daten darstellen (der Hash allein ermöglicht keine Identifizierung), stellt diese Replikation keine Übertragung personenbezogener Daten im Sinne des Kapitels V der DSGVO dar. Die Übertragung von EASEC an den Blockchain-Infrastruktur-Zugangsanbieter wird durch einen AVV mit geeigneten Garantien geregelt.
17A. Weltweite Regulatorische Konformität
EASEC ist in über 64 Ländern tätig und verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzstandards in jeder Jurisdiktion, in der Dienstleistungen erbracht werden. Das Folgende fasst den Ansatz von EASEC zu wichtigen internationalen Regulierungsrahmen ergänzend zur DSGVO zusammen.
Indien — Digital Personal Data Protection Act 2023 (DPDP Act)
Für Bewertungen mit Teilnehmern in Indien agiert EASEC als Data Fiduciary gemäß dem DPDP Act. EASEC verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der über den Bewertungseinwilligungsmechanismus eingeholten Einwilligung. Teilnehmer in Indien haben das Recht, auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, diese zu korrigieren und zu löschen und über den DSB von EASEC Beschwerden einzureichen.
Brasilien — Lei Geral de Proteção de Dados (LGPD)
Für brasilianische Teilnehmer verarbeitet EASEC personenbezogene Daten auf Grundlage der Vertragserfüllung und des berechtigten Interesses gemäß LGPD. Gemäß Artikel 20 LGPD haben Teilnehmer das Recht, eine Überprüfung automatisierter Entscheidungen zu verlangen. Dieses Recht wird über das in den Abschnitten 10 und 10A.6 beschriebene Protokoll für menschliche Überprüfung und das ISO/IEC 17024-konforme Widerspruchsverfahren umgesetzt.
Kolumbien — Ley 1581 de 2012
Für kolumbianische Teilnehmer holt EASEC die ausdrückliche Autorisierung für die Verarbeitung sensibler Datenkategorien (einschließlich psychometrischer und situativer Bewertungsantworten, die psychologische Merkmale betreffen können) gemäß den Anforderungen der Ley 1581 ein. Der Bewertungseinwilligungsmechanismus stellt die erforderliche ausdrückliche Autorisierung dar.
Chile — Ley 21.096 und Ley 19.628
Für chilenische Teilnehmer wendet EASEC die Grundsätze der Zweckbindung, Verhältnismäßigkeit und des Habeas Data gemäß dem geltenden chilenischen Datenschutzrecht an. Teilnehmer können über den DSB Zugriffsrechte, Berichtigungs-, Streichungs- und Widerspruchsrechte ausüben.
Singapur — Personal Data Protection Act 2012 (PDPA)
Für Teilnehmer und institutionelle Kunden aus Singapur erfüllt EASEC die Anforderungen des PDPA, einschließlich Zweckbindung, Datengenauigkeit, Schutz und Aufbewahrungsbeschränkung. Grenzüberschreitende Übertragungen werden gemäß den PDPA-Vertragsanforderungen durchgeführt.
Japan — Act on the Protection of Personal Information (APPI)
Für japanische Teilnehmer verarbeitet EASEC personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den Anforderungen des APPI zur Zweckspezifizierung, Nutzungsbeschränkung und Einschränkungen der Offenlegung gegenüber Dritten. Grenzüberschreitende Datenübertragungen sind APPI-konform.
Argentinien — Ley 25.326 de Protección de Datos Personales
Für argentinische Teilnehmer verarbeitet EASEC personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der Ley 25.326 und wendet die Grundsätze der Qualität, Zweckbindung, Einwilligung und Sicherheit an. Sensible Daten (einschließlich psychometrischer Daten) werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet.
Mexiko — Ley Federal de Protección de Datos Personales en Posesión de los Particulares
Für mexikanische Teilnehmer agiert EASEC als Responsable del tratamiento und erfüllt die LFPDPPP, einschließlich der Pflicht zur Bereitstellung eines Aviso de Privacidad und der Honorierung der ARCO-Rechte (Acceso, Rectificación, Cancelación, Oposición).
Andere Jurisdiktionen
Für Teilnehmer und Kunden in Jurisdiktionen, die oben nicht ausdrücklich genannt sind, bietet EASECs DSGVO-konformer Verarbeitungsrahmen ein Schutzniveau, das die Anforderungen der meisten geltenden nationalen Datenschutzgesetze erfüllt oder übertrifft. Einzelpersonen in jeder Jurisdiktion können ihre Rechte über die in Abschnitt 4 genannten DSB-Kontaktdaten ausüben.
18. Datenaufbewahrung
| Datenkategorie | Aufbewahrungsfrist | Begründung |
|---|---|---|
| Zertifizierungsausstellungsdaten und Nachweismetadaten | Unbegrenzt | Dauerhafte Verifizierung und Integrität des Zertifizierungsregisters |
| Bewertungsantwortdaten (psychometrisches Instrument) | Zertifizierungsdauer + 5 Jahre | Prüfpfad und Integritätsnachweis |
| AI Engine — situative Freitextantworten | 24 Monate ab Abschluss der Bewertung | Qualitätssicherung, Instrumentenkalibrierung und Streitbeilegung |
| AI Engine — KI-generierte interpretative Analysen | 24 Monate ab Abschluss der Bewertung | Individueller Wallet-Zugang und Qualitätssicherung |
| AI Engine — interner Kompetenzindikator | Dauer des zugehörigen Zertifizierungsregisters | Instrumentenkalibrierung und Integrität des Prüfpfads |
| Blockchain-Register — On-Chain-Daten (kryptographischer Hash und Ausstellungsdatum) | Unbegrenzt (unveränderlich von Natur) | Inhärente Eigenschaft der Blockchain-Technologie; kann nicht geändert oder gelöscht werden |
| Blockchain-Register — interne Verknüpfung zwischen Nachweis und On-Chain-Registrierung | Dauer des Nachweises | Verifizierungsquerverweis; bei gültigem Widerspruch gelöscht |
| Daten zur Überwachung der Bewertungsintegrität | Dauer der Integritätsprüfung + 24 Monate (oder Dauer der Durchsetzung/des Widerspruchs bei bestätigtem Verstoß) | AIF-Durchsetzung, Widerspruchsverfahren und Audit |
| Persönliches EASEC Wallet-Konto | Bis zur Schließung des Kontos durch die Einzelperson | Fortlaufender individueller Nachweiszugang |
| Institutionelle Kohortenanalysedaten | Vereinbarungsdauer + 24 Monate | Nachvertragliche Qualitätsüberprüfung und Streitbeilegung |
| Programme Accreditation-Daten | Akkreditierungsdauer + 5 Jahre | Audit, Konformität und Referenz für die Reakkreditierung |
| Qualitäts- und Zufriedenheitsbefragungsantworten | Dauer der Akkreditierung oder Vereinbarung | Qualitätsüberwachungszweck erfüllt |
| Abrechnungs- und Vertragsdaten (B2B und B2C) | 10 Jahre | Gesetzliche und steuerliche Aufbewahrungspflichten (Spanien / geltende Jurisdiktion) |
| Support- und Kommunikationsdaten | 3 Jahre seit letzter Interaktion | Berechtigtes Interesse für Folgeanfragen |
| Technische Website- und Sitzungsdaten | 26 Monate | Leistungsanalyse (Google Analytics-Standardeinstellung) |
| Cookie-Einwilligungsdaten | 12 Monate | Konformitätsnachweis |
| Credit-Aktivierungsdaten | Credit-Gültigkeit (24 Monate ab Aktivierung) + 3 Jahre | Geschäftsnachweis und Streitbeilegung |
19. Sicherheitsmaßnahmen
EASEC implementiert technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen gemäß ihrer ISO 27001-Zertifizierung, darunter:
- Verschlüsselung der Daten während der Übertragung (TLS/HTTPS) und im Ruhezustand
- Rollenbasierte Zugriffskontrollen, die den Datenzugang auf autorisiertes Personal beschränken
- Kontinuierliche Überwachung, Einbruchserkennung und Sicherheitsereignisprotokollierung
- Sichere Cloud-Hosting-Umgebungen (Google Cloud Platform, DigitalOcean) mit geographischer Redundanz innerhalb des EWR
- Regelmäßige automatisierte Backups und getestete Wiederherstellungsverfahren
- Periodische Sicherheitsüberprüfungen und Schwachstellenbewertungen
- Verfahren zur Vorfallsreaktion gemäß der 72-Stunden-Meldepflicht für Datenschutzverletzungen nach DSGVO
- Sicherheitsbewertung von Anbietern für alle Drittanbieter mit Zugang zu personenbezogenen Daten, einschließlich KI-Unterauftragnehmer
- Interne Datenschutzschulung für alle EASEC-Mitarbeiter
- Maßnahmen zur Überwachung der Bewertungsintegrität gemäß AIF, konzipiert und verwaltet gemäß den Grundsätzen der Datensparsamkeit und Zweckbindung
- Wenn Blockchain-verankerte Nachweise aktiviert sind, bietet die Veröffentlichung kryptographischer Hashes in einem verteilten und unveränderlichen Register eine zusätzliche Fälschungssicherheitsschicht, die eine unabhängige Überprüfung der Nachweisintegrität ohne Abhängigkeit von EASECs eigener Infrastruktur ermöglicht
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen führt, wird EASEC die betroffenen Personen unverzüglich benachrichtigen und die Agencia Española de Protección de Datos (AEPD) innerhalb von 72 Stunden unterrichten.
20. Rechte der Betroffenen Personen
| Recht | Beschreibung |
|---|---|
| Auskunft | Bestätigung über die Verarbeitung Ihrer Daten erhalten und eine Kopie anfordern |
| Berichtigung | Korrektur unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten verlangen |
| Löschung | Löschung personenbezogener Daten verlangen, soweit rechtlich zulässig. Hinweis: Zertifizierungsausstellungsdaten werden unbegrenzt zum Zweck der Verifizierungsintegrität aufbewahrt und können nicht gelöscht werden. AI Engine-Daten können vorbehaltlich der 24-monatigen Aufbewahrungsfrist gelöscht werden. On-Chain-Blockchain-Daten (kryptographischer Hash und Ausstellungsdatum) können aufgrund der unveränderlichen Natur der Technologie nicht gelöscht werden; EASEC kann jedoch die Attestierung widerrufen und den internen Link zu Ihrem Nachweis löschen. |
| Einschränkung | Einschränkung der Verarbeitung während der Klärung eines Streits oder Widerspruchs verlangen |
| Widerspruch | Widerspruch gegen die Verarbeitung auf Grundlage des berechtigten Interesses einlegen, insbesondere für Direktmarketingzwecke. Hinsichtlich des öffentlichen Blockchain-Nachweisregisters können Sie vor oder nach der Registrierung gemäß Abschnitt 13A.10 widersprechen. |
| Datenübertragbarkeit | Ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten, soweit technisch möglich |
| Menschliche Überprüfung — Zertifizierung | Menschliche Überprüfung jeder automatisierten Zertifizierungsentscheidung gemäß Art. 22 DSGVO verlangen |
| Menschliche Überprüfung — AI Engine | Überprüfung der interpretativen AI Engine-Analyse durch einen qualifizierten EASEC-Bewerter verlangen, gemäß Art. 22 DSGVO und Art. 50 EU-KI-Verordnung |
| Anfechtung der KI-Analyse | Die interpretative AI Engine-Analyse anfechten, wenn Sie der Meinung sind, dass sie Sie nicht zutreffend widerspiegelt |
| Formaler Widerspruch | Formalen Widerspruch über das ISO/IEC 17024-konforme Beschwerde- und Widerspruchsverfahren (Richtlinie P-APR-01) einlegen |
| Einwilligung widerrufen | Zuvor erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen, ohne die Rechtmäßigkeit der vorherigen Verarbeitung zu berühren |
| Berechtigungsverwaltung | Zugriffsberechtigungen von Einrichtungen und Arbeitgebern direkt über die EASEC Wallet-Kontoeinstellungen verwalten |
| Beschwerde einreichen | Beschwerde bei der Agencia Española de Protección de Datos (AEPD) unter www.aepd.es oder bei Ihrer nationalen Datenschutzbehörde einreichen |
Anfragen können an [email protected] oder direkt an den DSB unter [email protected] gesendet werden. EASEC verifiziert die Identität des Antragstellers vor der Bearbeitung der Anfrage und antwortet innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen.
21. Cookies
EASEC verwendet Cookies und ähnliche Tracking-Technologien auf www.easec.eu. Die Cookie-Einwilligung wird über CookieYes verwaltet, eine DSGVO-konforme Consent Management Platform.
Sie können Ihre Präferenzen jederzeit über das Cookie-Einstellungspanel im Fußbereich der Website verwalten.
Nur technisch notwendige Cookies sind ohne Ihre Einwilligung aktiviert. Alle anderen Kategorien — Analytik, Marketing und Funktional — erfordern Ihre ausdrückliche Einwilligung, bevor sie aktiviert werden. Weitere Informationen finden Sie in der Cookie-Richtlinie von EASEC.
| Kategorie | Cookie / Anbieter | Zweck | Dauer |
|---|---|---|---|
| Notwendig | CookieYes-Einwilligungstoken | Speichert Cookie-Einwilligungspräferenzen des Nutzers | 12 Monate |
| Notwendig | Sitzungscookie | Aufrechterhaltung des authentifizierten Sitzungsstatus auf cert.easec.eu | Sitzung |
| Analytik | Google Analytics (_ga, _gid) | Messung von Webverkehr, Seitenaufrufen und Nutzerverhalten in anonymisierter Form | Bis zu 26 Monate |
| Marketing | Meta Pixel | Verfolgung von Website-Ereignissen zur Messung der Wirksamkeit von Facebook/Instagram-Werbekampagnen | 90 Tage |
| Marketing | Google Ads (gclid) | Messung von Google Ads-Kampagnenkonversionen | 90 Tage |
| Funktional | HubSpot-Chat-Widget | Bereitstellung der Live-Chat-Support-Funktion und Speicherung von Nutzerpräferenzen | 13 Monate |
22. Forschung, Benchmarking und Standardentwicklung
- Verbesserung und Validierung psychometrischer Bewertungsinstrumente und der EASEC AI Engine
- Entwicklung internationaler Kompetenzbenchmarks und Kompetenzprofile, ausgerichtet an ESCO, EQF, Tuning, WEF, UNESCO und O*NET
- Erstellung anonymisierter sektorieller oder regionaler Kompetenztrend-Berichte
- Vorantreiben der Forschung zu Beschäftigungsfähigkeitskompetenzen in Zusammenarbeit mit akademischen oder institutionellen Partnern
- Unterstützung der Weiterentwicklung des EASEC-Zertifizierungsstandards
- Akademische Veröffentlichungen, Konferenzbeiträge und Kooperationsforschungsprojekte
EASEC verkauft keine personenbezogenen Daten. EASEC verwendet keine personenbezogenen Daten für verhaltensbasierte Werbung. Forschungsergebnisse enthalten keine individuell identifizierbaren Informationen. Einzelpersonen können ihre Verarbeitungspräferenzen für Forschungszwecke über ihre EASEC Wallet-Kontoeinstellungen konfigurieren.
23. Änderungen dieser Erklärung
EASEC kann die vorliegende Datenschutzerklärung aktualisieren, um Änderungen des geltenden Rechts, der betrieblichen Praktiken oder der angebotenen Dienste zu berücksichtigen. Wesentliche Änderungen werden durch Aktualisierung des Datums «Letzte Aktualisierung» am Anfang dieser Erklärung und, soweit angemessen, durch direkte Benachrichtigung registrierter Nutzer, Authorised Partners oder Einrichtungen kommuniziert.
Die fortgesetzte Nutzung von EASEC-Diensten nach Veröffentlichung einer aktualisierten Erklärung gilt als Zustimmung zu den überarbeiteten Bedingungen. Frühere Versionen sind auf Anfrage unter [email protected] erhältlich.
24. Kontakt
C. de la Travesía, Poblados Marítimos, 46024 València, Valencia, Spanien
Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei der AEPD oder Ihrer nationalen Datenschutzbehörde einzureichen, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte nach der DSGVO oder einem anderen anwendbaren Datenschutzgesetz verletzt wurden.
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